Fecht- oder auch Schirmmeister waren im Mittelalter bzw. der frühen Neuzeit ein anerkannter Berufsstand. Sie wirkten sowohl im Dienste des Adels als auch der städtischen Bürgerschaft und lehrten die einen wie die anderen ihre Kunst. 1487 verbriefte Kaiser Friedrich III. eine Art Titelschutz. Die entscheidenden Zeilen des Privilegiums besagen: „dasz nu hinfür allenthalben in dem heiligen Reiche sich nyemand ein Meister des Swerts nennen Schul halten noch umb Gelt lernen sol - Er sey den zuvor von den Meistern des Schwerts in seiner Kunst probiert und zugelassen.“
tl_files/klopffechter/fechter_duerer.gif Das Privileg steht im Zusammenhang mit  den sich im 15. Jahrhundert etablierenden städtischen Fechtergesellschaften. In diesen zunftartigen Gemeinschaften übte man gemeinsam den Umgang mit verschiedenen Waffen zur Stadtverteidigung und verpflichtete sich zur gegenseitiger Hilfeleistung . Das öffentliche zur Schau stellen der Fechtkunst bildete bald einen festen Bestandteil städtischer Unterhaltung. Bei diesen sogenannten Fechtschulen wurde, ähnlich dem Turnier der Ritterschaft, die eigene Waffentüchtigkeit unter Beweis gestellt und so auch der adligen Lebensweise nachgeifert. Hier präsentierten die Fechtmeister ihre Kunst und die Fähigkeiten ihrer Schüler.
Später werden bei diesen Anlässen die öffentlich Meisterprüfungen abgelegt. Eine besondere Attraktion bildeten die Gefechte einheimischer Meister mit Meistern anderer Städte und konkurrierender
Fechtergesellschaften. So entwickelte sich ein Wettkampf nicht nur innerhalb einzelner Gemeinschaften sondern besonders auch nach außen. Die zwei bedeutendsten, konkurrierenden Fechtergesellschaften waren die Marxbrüder und Federfechter.

Mit dem Ende des 17. Jahrhundert verliert die Kunst des Fechtens mit dem langen Schwert seine Bedeutung. Aus bürgerlichen Fechtergesellschaften werden Schützenkompanien.