Fecht-
oder auch Schirmmeister waren im Mittelalter bzw. der
frühen Neuzeit ein anerkannter Berufsstand. Sie wirkten sowohl im
Dienste des Adels als auch der städtischen Bürgerschaft und
lehrten die einen wie die anderen ihre Kunst. 1487 verbriefte
Kaiser Friedrich III. eine
Art Titelschutz. Die
entscheidenden Zeilen des Privilegiums besagen:
„dasz nu hinfür allenthalben in dem heiligen Reiche sich
nyemand ein Meister
des Swerts nennen Schul halten noch umb Gelt lernen
sol - Er sey den zuvor von den Meistern des Schwerts in seiner
Kunst
probiert und zugelassen.“
Das Privileg steht im Zusammenhang mit
den sich im 15. Jahrhundert etablierenden
städtischen Fechtergesellschaften. In diesen zunftartigen
Gemeinschaften übte man gemeinsam den Umgang mit
verschiedenen Waffen
zur Stadtverteidigung und verpflichtete sich zur gegenseitiger Hilfeleistung .
Das
öffentliche zur Schau
stellen der Fechtkunst bildete bald einen festen Bestandteil
städtischer Unterhaltung. Bei diesen sogenannten Fechtschulen wurde,
ähnlich dem Turnier der Ritterschaft, die eigene Waffentüchtigkeit
unter Beweis gestellt und so auch der adligen Lebensweise nachgeifert.
Hier präsentierten die Fechtmeister ihre Kunst und die Fähigkeiten
ihrer Schüler.
Später
werden bei diesen Anlässen die öffentlich Meisterprüfungen abgelegt.
Eine besondere Attraktion bildeten die Gefechte einheimischer
Meister mit Meistern anderer Städte und konkurrierender Fechtergesellschaften.
So entwickelte sich ein Wettkampf nicht
nur innerhalb einzelner Gemeinschaften
sondern besonders auch nach außen. Die zwei bedeutendsten,
konkurrierenden Fechtergesellschaften waren die Marxbrüder und Federfechter.
Mit
dem Ende des 17. Jahrhundert verliert die Kunst des Fechtens mit
dem langen Schwert seine Bedeutung.
Aus bürgerlichen Fechtergesellschaften werden
Schützenkompanien.